Vertragsbedingungen

Änderungen vorbehalten

Power Plate und EMS

Vertragsbedingungen:

Das Unternehmen Wellness & Fitnesslounge erhebt zu Anfang der Mitgliedschaft eine Betreuungspauschale in Höhe von 59 Euro. Dieser Betrag wird wieder fällig, wenn eine Pause länger als 6 Monate eingelegt wird.

  1. Das Mitglied ist berechtigt 2 mal wöchentlich auf die Power Plate bzw. 1mal wöchentlich zum EMS Training in die Wellness- & Fitnesslounge zu kommen. Hierfür reserviert es sich eine miha bodytec Station oder eine Power Plate. Genaue Trainingszeiten (Wunschzeiten) können nicht garantiert werden. Wir versuchen jedoch immer die bestmöglichen Trainingszeiten anzubieten. Um die Trainingsqualität und Sicherheit zu gewährleisten, kann das EMS Training sowie das Power Plate Training ausschließlich unter Anleitung zu gebuchten Zeiten in Anspruch genommen werden.
  2. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. unseres Leistungsangebotes, im für das Mitglied zumutbaren Umfang, bleiben vorbehalten.
  3. Eine außervertragliche Haftung für eventuell auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei Benutzung unserer Einrichtung zuziehen könnte, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Trainer können nicht haftbar gemacht werden. Jedes Mitglied ist für sich selbst verantwortlich.
  4. Sollten während der Trainingsdauer nicht vorhersehbare Unterbrechungen oder Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft entstehen, so wird diese Ausfallzeit an das Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei angehängt. Voraussetzung dafür ist der unverzügliche Eingang eines fachärztlichen Attestes aus dem sich die Dauer der Erkrankung ergibt und dass der Vertrag weiterhin bezahlt wurde. Die Gutschrift wird angerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Attestes (jeweiliger Facharzt). Rückwirkend können Atteste nicht berücksichtigt werden. Attest Gutschriften werden nur monatsweise ab einem Mindestzeitraum von 4 Wochen angerechnet. Pausenzeiten im laufenden Vertrag können nicht berücksichtigt werden (Urlaub, usw.). Sollte eine Sonderregelung der Studioleitung zwecks beitragsfreier Pausenzeit gemacht werden, wird diese kostenpflichtig an den Vertrag angehängt. Dadurch verlängert sich die Laufzeit. Eine Absage eines Trainings am gleichen Tag kann nicht berücksichtigt werden.

Es sind maximal 6-8 Wochen im Jahr zulässig. Dies ist eine reine Kulanzregelung. Nachholtermine werden sind generell nicht möglich, außer es gibt eine Kulanzregelung der Studioleitung. Eine Absage am gleichen Tag, kann leider nicht berücksichtigt werden.

  1. Die Trainingsgebühren sind auch dann, wenn die Leistung des Studios nicht in Anspruch genommen wird, bis zum Ablauf des Vertrages zu entrichten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 3 Monaten wird eine Vorauszahlung für die restliche Vertragsdauer fällig. Der Betrag ist spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für diesen Kalendermonat zu Zahlung fällig. Bei Lastschrift wird immer, im ein oder zwei wöchigen Rhythmus abgebucht. Der Vertrag beginnt immer Montag in der jeweiligen Woche der Anmeldung. Sollte vor dem Vertragsbeginn trainiert werden, wird der Beitrag anteilig berechnet.
  2. Empfehlungen: Diese Zuwendung ist ausschließlich nur in einen bestehenden 12 oder 24 Monatsabo gültig. Rückwirkend kann nichts geltend gemacht werden. Die Empfehlung muss auf Anamnesebogen vermerkt und durch einen neuen Vertragsabschluss, Power Plate oder EMS Training, bestätigt werden. Danach wird dem bestehenden Mitglied diese freiwillige Zuwendung auf seinen Vertrag gutgeschrieben. Die Zeit wird an die bestehende Vertragslaufzeit angehängt (nur bei 24 Mo-Abo Kunden).
  3. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem eventuellen Rechtsnachfolger des Studios bindend. Ist es dem Studio aufgrund von höherer Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied dem Studio gegenüber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Ausfallzeit nachzuholen. Auch bei Umzug des Studios, in einer zumutbaren Entfernung, bleibt der Vertrag rechtwirksam.
  4. Eine Änderung der Anschrift oder Bankdaten sind umgehend mitzuteilen. Diese Vereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende schriftlich kündbar. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilig abgeschlossene Vertragsdauer (24 Monate nur 12 Monate Verlängerung). Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.
  5. Bei Umzug an einen Ort, welcher mehr als 35 km vom Studio entfernt liegt, kann die Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Ein schriftlicher Nachweis der Meldebehörde ist vorzulegen.
  6. Änderungen und Ergänzungen bedürfen Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
  7. ** Die Wellness-Fitnesslounge GmbH ist berechtigt eine Servicepauschale von 2,50 Euro / wöchentlich zuzüglich zu berechnen bzw. abzubuchen. Diese Pauschale beinhaltet die Möglichkeit für beitragsfreie Ruhezeiten, Wartungsarbeiten an den Geräten, Kostensteigerungen, Hygienekonzeptvorgaben und mögliche kostenfreie Zusatzangebote für Mitglieder. In einer Ruhezeit darf dieser Betrag als Ruhezeitbeitrag belastet werden.
  8. An Feiertagen ist unser Studio generell geschlossen. Jedes Mitglied muss seine Termine selbst passend vereinbaren.
  9. Die Vertragsbedingungen wurden gelesen und durch die Unterschrift anerkannt. Die AGB’S sind Bestandteil des Vertrages. AGB’S und Kontraindikationen wurden mir überreicht. Den Gesundheitsbogen habe ich ausgefüllt.
  10. Das Angebot Personal Training 1:1 kann von einem eigenständigen Personal Trainer geplant und durchgeführt werden. Die Haftung dafür geht dann dem jeweiligen Personal Trainer über.
  11. Datenschutz wurde gelesen und mit Unterschrift anerkannt. Ich bin über Datenschutz informiert. Durch Unterschrift bestätige ich die Sporttauglichkeit.
  12. Sonstige Vereinbarungen:

 

Kurse

Vertragsbedingungen:

Laufzeit immer 12 Wochen – Kündigungsfrist 3 Wochen vor Ablauf

Die Laufzeit verlängert sich automatisch, sofern nicht schriftlich gekündigt wird. 

Änderungen vorbehalten. Die Präventionskurse  Level 3 laufen immer nur 10 Wochen.

Das Unternehmen Wellness-Fitnesslounge erhebt zu Anfang der Mitgliedschaft eine Betreuungspauschale in Höhe von 19,90 Euro.

  1. Das Mitglied ist berechtigt 1mal oder auch mehrmals, je nach Vertrag,  wöchentlich am Kurssystem in der Körperwerkstatt  in die Wellness- & Fitnesslounge zu kommen. Hierfür reserviert es sich in eigener  Regie einen Platz in den jeweiligen Kursen(Online oder auch beim Trainer). Um die Trainingsqualität und Sicherheit zu gewährleisten, kann das Training ausschließlich unter Anleitung zu gebuchten Zeiten in Anspruch genommen werden.
  2. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. unseres Leistungsangebotes/Konzept, im für das Mitglied zumutbaren Umfang, bleiben vorbehalten.
  3. Eine außervertragliche Haftung für eventuell auftretende Schäden, welche sich das Mitglied bei Benutzung unserer Einrichtung zuziehen könnte, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Trainer können nicht haftbar gemacht werden. Jedes Mitglied ist für sich selbst verantwortlich.
  4. Sollten während der Trainingsdauer nicht vorhersehbare Unterbrechungen oder Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft entstehen, so wird diese Ausfallzeit beitragsfrei angehängt. Voraussetzung dafür ist der unverzügliche Eingang eines fachärztlichen Attestes aus dem sich die Dauer  der  Erkrankung ergibt. Die Gutschrift wird angerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Attestes (jeweiliger Facharzt).Rückwirkend können Atteste nicht berücksichtigt werden. Attest Gutschriften werden nur monatsweise ab einem Mindestzeitraum von 4 Wochen angerechnet. Pausenzeiten im laufenden Vertrag können nicht berücksichtigt werden( Urlaub, usw.). Sollte eine Sonderregelung der Studioleitung zwecks beitragsfreier Pausenzeit gemacht werden, wird diese kostenpflichtig an den Vertrag angehängt und muss eine Woche zuvor angekündigt werden.  es verlängert sich dadurch die Laufzeit. Termine die am gleichen Tag abgesagt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Es sind maximal im Jahr   6 -8 Wochen zulässig. Ein Termin der am gleichen Tag abgesagt wird, kann nicht in der Abbuchung berücksichtigt werden.

  1. Die Trainingsgebühren sind auch dann, wenn die Leistung des Studios nicht in Anspruch genommen wird, bis zum jeweiligen Ablauf  zu entrichten. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten wird eine Vorauszahlung für die restliche Zeit  fällig. Bei Lastschrift wird immer, im ein oder zwei wöchigen Rhythmus abgebucht. Start ist immer Montag in der Woche der Anmeldung. Sollte vor dem Beginn trainiert werden, wird der Beitrag anteilig berechnet.
  2. Die Vereinbarung über das Training bleibt auch gegenüber einem eventuellen Rechtsnachfolger des Studios bindend. Ist es dem Studio aufgrund von höherer Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied dem Studio gegenüber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Ausfallzeit nachzuholen. Auch bei Umzug des Studios, in einer zumutbaren Entfernung, bleibt der Vertrag rechtwirksam..
  3. Eine Änderung der Anschrift oder Bankdaten sind umgehend mitzuteilen. Diese Vereinbarung/Vertrag ist mit einer Frist von 3 Wochen zum Vertragsende schriftlich kündbar. Erfolgt  keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweilig abgeschlossene Vertragsdauer.
  4. Änderungen und Ergänzungen bedürfen Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
  5. ** Die Wellness-Fitnesslounge GmbH ist berechtigt eine Servicepauschale von 2,50 Euro / wöchentlich zuzüglich zu berechnen bzw. abzubuchen. Diese Pauschale beinhaltet die Möglichkeit für beitragsfreie Ruhezeiten, Wartungsarbeiten an den Geräten, Kostensteigerungen, Hygienekonzeptvorgaben und mögliche kostenfreie Zusatzangebote für Mitglieder. In einer Ruhezeit darf dieser Betrag als Ruhezeitbeitrag belastet werden.
  6. An Feiertagen ist unser Studio geschlossen. Jedes Mitglied muss seine Termine selbst passend vereinbaren.
  7. Die Vertragsbedingungen wurden gelesen und durch die Unterschrift anerkannt. Die AGB’S sind Bestandteil des Vertrages. AGB’S und Kontraindikationen wurden mir überreicht.
  8. Datenschutz wurde gelesen und ausgefüllt. Mit der Unterschrift wird Datenschutz anerkannt. Mit Unterschrift des Vertrages bestätigt man seine Sporttauglichkeit.